Behörden und Hürden

Erhöhte Familienbeihilfe und steuerliche Absetzmöglichkeiten

In vielen Fällen ist es möglich erhöhte Familienbeihilfe zu beantragen. Dies geschieht in der Regel über das Finanzamt, wobei aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens der Grad der Behinderung festgestellt wird.

Details dazu auf:

Sozialministeriumservice

Ferner besteht noch die Möglichkeit steuerliche Absetzmöglichkeiten geltend zu machen:

Aufwendungen, die durch eine Behinderung entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden und führen zu einer Verringerung des zu versteuernden Einkommens.

Nähere Details unter:

Sozialministeriumservice

BMF